Nachhaltiges Wirtschaften zur Schonung der natürlichen Ressourcen ist ein Grundgedanke, der seit 1996 im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verankert ist.
Hersteller und Vertreiber von Produkten sind seither verpflichtet, den gesamten Lebensweg Ihrer Erzeugnisse einschließlich der Entsorgung bereits bei der Gestaltung zu berücksichtigen.
Das grundliegende Ziel- und die Aufgabenhierachie für Abfälle lautet:
„vermeiden vor verwerten vor beseitigen”.
Alle anfallenden nicht vermeidbaren Abfälle sind nach Möglichkeit als Sekundärrohstoff in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.Recycling und die erneute Nutzung von Wertstoffen sind aus gutem Grunde für die Kreislaufwirtschaft von großer Bedeutung, denn Abfallverwertung spart Ressourcen und schützt unsere Umwelt.
Kunststoffe und Kunststoffverpackungen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Kunststoffe werden in einem aufwändigen Verfahren aus fossilen Rohstoffen hergestellt. Fossile Rohstoffe erneuern sich nicht, sie stehen deshalb nur begrenzt zur Verfügung. Die Verwertung von Kunststoffabfällen ist daher unverzichtbar und leistet einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung. Liegen sie sortenrein vor, können die verschiedenen Kunststoffabfälle recycelt und zu neuen Produkten verarbeitet werden.
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